Fall 1 · Heckschaden Audi A4 (3 J., 45.000 km)
Auffahrunfall im Berufsverkehr. Versicherung bietet zunächst nur 3.900 € auf Basis Kostenvoranschlag, ohne Wertminderung und Nutzungsausfall.
Anleitung
- 1Direkt am Unfallort Beweise sichern – Fotos in der Reihenfolge Übersicht → Fahrzeug komplett → Detail mit Maßstab.
- 2Polizei rufen wegen Schaden über 1.500 € und für Tagebuch-Nummer.
- 3Eigenen Kfz-Sachverständigen kontaktieren – Termin innerhalb 24 h, idealerweise vor Reparaturbeginn.
- 4Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – die gegnerische Haftpflicht trägt die Anwaltskosten.
- 5Reparatur erst nach Gutachten freigeben, Nutzungsausfall mit Tagessatz der Gruppe geltend machen.
Sofort-Checkliste
- Fotoset komplett (Übersicht/Detail/Tacho)
- Versicherungsdaten + Polizei-Tagebuch-Nr.
- Eigener Gutachter beauftragt
- Anwalt eingeschaltet
- Reparatur erst NACH Gutachten
Zeitstrahl
- 0–5 MinStelle absichern, Warnweste, Warndreieck, Verletzte versorgen.
- 5–15 MinPolizei (bei Pflicht-Fällen), Daten + Zeugen, Tagebuch-Nr.
- 15–30 MinFotos: Übersicht → Fahrzeug komplett → Detail → Umfeld + Tacho.
- Tag 1Gutachter + Anwalt beauftragt, Werkstattbesichtigung.
- Tag 3–5Gutachten liegt vor (4.800 € + 700 € WM + 600 € NA).
- Tag 14Reparatur abgeschlossen, Schlussrechnung an Haftpflicht.
- Tag 30–45Reguliert: 7.450 € statt 3.900 €.
