Unfallgutachten
in ganz NRW.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter laut BGH-Rechtsprechung Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir dokumentieren den Schaden lückenlos, ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – nach BVSK-Honorartabelle und versicherungsanerkannt. Das Gutachten ist die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Was ist ein Unfallgutachten und wann brauche ich es?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter laut BGH-Rechtsprechung Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir dokumentieren den Schaden lückenlos, ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – nach BVSK-Honorartabelle und versicherungsanerkannt. Das Gutachten ist die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
- Kosten für Geschädigte
- 0 € (gegn. Haftpflicht)
- Bearbeitungszeit
- 24–48 Stunden ab Besichtigung
- Einsatzgebiet
- ganz Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage / Quelle: § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 (freie Sachverständigenwahl)
Das ist enthalten
Warum mit uns?
In 4 Schritten zum Gutachten
Anruf oder WhatsApp
Schildern Sie kurz den Unfall – wir vereinbaren binnen Minuten einen Termin.
Vor-Ort-Besichtigung
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. Termin meist binnen 24 h.
Gutachten-Erstellung
Schadenkalkulation, Wertminderung & Beweissicherung – fertig in 24–48 h.
Übergabe & Abrechnung
Sie erhalten das Gutachten digital. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
0 €
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Festpreis-Angebot anfordernHäufige Fragen zu Unfallgutachten
Wer zahlt das Unfallgutachten?+
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten Ihres Gutachters. Für Sie entstehen keine Kosten.
Ab welchem Schaden lohnt sich ein Unfallgutachten?+
Ab einer voraussichtlichen Schadenshöhe von ca. 750 € sollten Sie immer ein vollständiges Unfallgutachten erstellen lassen. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?+
Ja. Laut BGH-Urteil (VI ZR 67/06) haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben.
Wie lange dauert die Erstellung?+
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden – als Express-Variante auch am selben Tag.
Was unterscheidet ein Gutachten vom Kostenvoranschlag?+
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – und ist gerichtsfest.
Passende Leistungen
Wertgutachten
Faire Marktwertermittlung für Verkauf, Kauf, Leasing, Erbschaft & Versicherung.
Kurzgutachten & Kostenvoranschlag
Kompakte Bewertung für Bagatellschäden bis ca. 750 € – schnell und günstig.
Reparaturbestätigung
Nachweis der fachgerechten Instandsetzung – wichtig für Wiederverkauf & Nutzungsausfall.
Unfallgutachten in Ihrer Stadt
Wir kommen in ganz Nordrhein-Westfalen zu Ihnen – Schwerpunkt Münsterland & Kreis Warendorf, mobil aber bundesweit verfügbar.
