100 % kostenlos bei Haftpflicht 24–48 Stunden ab Besichtigung

Unfallgutachten
in ganz NRW.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter laut BGH-Rechtsprechung Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir dokumentieren den Schaden lückenlos, ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – nach BVSK-Honorartabelle und versicherungsanerkannt. Das Gutachten ist die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Kurzantwort

Was ist ein Unfallgutachten und wann brauche ich es?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter laut BGH-Rechtsprechung Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir dokumentieren den Schaden lückenlos, ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – nach BVSK-Honorartabelle und versicherungsanerkannt. Das Gutachten ist die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Kosten für Geschädigte
0 € (gegn. Haftpflicht)
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden ab Besichtigung
Einsatzgebiet
ganz Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlage / Quelle: § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 (freie Sachverständigenwahl)

Leistungsumfang

Das ist enthalten

Foto- und Beweissicherung am Fahrzeug & Unfallort
Detaillierte Reparaturkostenkalkulation (DAT/Audatex)
Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung
Merkantile Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm
Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse
Rechtssichere Dokumentation für Anwalt & Versicherung
Ihre Vorteile

Warum mit uns?

100 % kostenlos bei unverschuldetem Unfall
Gutachten in 24–48 h nach Besichtigung
DESAG-zertifiziert
Mobiler Vor-Ort-Service in ganz NRW
Direkte Abstimmung mit Anwalt möglich
Ablauf

In 4 Schritten zum Gutachten

01

Anruf oder WhatsApp

Schildern Sie kurz den Unfall – wir vereinbaren binnen Minuten einen Termin.

02

Vor-Ort-Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. Termin meist binnen 24 h.

03

Gutachten-Erstellung

Schadenkalkulation, Wertminderung & Beweissicherung – fertig in 24–48 h.

04

Übergabe & Abrechnung

Sie erhalten das Gutachten digital. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Preis

0 €

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Festpreis-Angebot anfordern
FAQ

Häufige Fragen zu Unfallgutachten

Wer zahlt das Unfallgutachten?+

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten Ihres Gutachters. Für Sie entstehen keine Kosten.

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Unfallgutachten?+

Ab einer voraussichtlichen Schadenshöhe von ca. 750 € sollten Sie immer ein vollständiges Unfallgutachten erstellen lassen. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?+

Ja. Laut BGH-Urteil (VI ZR 67/06) haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden – als Express-Variante auch am selben Tag.

Was unterscheidet ein Gutachten vom Kostenvoranschlag?+

Ein Kostenvoranschlag enthält nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – und ist gerichtsfest.

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