100 % kostenlos bei Haftpflicht 24–48 Stunden ab Besichtigung

Unfallgutachten
in ganz NRW.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter laut BGH-Rechtsprechung Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Wir dokumentieren den Schaden lückenlos, ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – nach BVSK-Honorartabelle und versicherungsanerkannt. Das Gutachten ist die Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

Foto- und Beweissicherung am Fahrzeug & Unfallort
Detaillierte Reparaturkostenkalkulation (DAT/Audatex)
Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung
Merkantile Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm
Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse
Rechtssichere Dokumentation für Anwalt & Versicherung
Ihre Vorteile

Warum mit uns?

100 % kostenlos bei unverschuldetem Unfall
Gutachten in 24–48 h nach Besichtigung
DESAG-zertifiziert
Mobiler Vor-Ort-Service in ganz NRW
Direkte Abstimmung mit Anwalt möglich
Ablauf

In 4 Schritten zum Gutachten

01

Anruf oder WhatsApp

Schildern Sie kurz den Unfall – wir vereinbaren binnen Minuten einen Termin.

02

Vor-Ort-Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. Termin meist binnen 24 h.

03

Gutachten-Erstellung

Schadenkalkulation, Wertminderung & Beweissicherung – fertig in 24–48 h.

04

Übergabe & Abrechnung

Sie erhalten das Gutachten digital. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Preis

0 €

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Festpreis-Angebot anfordern
FAQ

Häufige Fragen zu Unfallgutachten

Wer zahlt das Unfallgutachten?+

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten Ihres Gutachters. Für Sie entstehen keine Kosten.

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Unfallgutachten?+

Ab einer voraussichtlichen Schadenshöhe von ca. 750 € sollten Sie immer ein vollständiges Unfallgutachten erstellen lassen. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?+

Ja. Laut BGH-Urteil (VI ZR 67/06) haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden – als Express-Variante auch am selben Tag.

Was unterscheidet ein Gutachten vom Kostenvoranschlag?+

Ein Kostenvoranschlag enthält nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – und ist gerichtsfest.

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