Versicherung & Recht

Wer zahlt den Gutachter? Klar erklärt

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht – ohne wenn und aber. In allen anderen Fällen tragen Sie das Honorar selbst.

Kurzantwort

Wer zahlt das Gutachten bei unverschuldetem Unfall?

Unverschuldeter Unfall: gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt 100 % (BGH VI ZR 67/06). Selbstverschuldet + Vollkasko: Vollkasko prüft, ob sie das Gutachten zahlt (oft ja). Wertgutachten / Oldtimer / Kauf: Auftraggeber zahlt selbst.

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Unverschuldeter Unfall: gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt 100 % (BGH VI ZR 67/06). Selbstverschuldet + Vollkasko: Vollkasko prüft, ob sie das Gutachten zahlt (oft ja). Wertgutachten / Oldtimer / Kauf: Auftraggeber zahlt selbst.

Auf einen Blick

Unverschuldeter Unfall: gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt 100 % (BGH VI ZR 67/06). Selbstverschuldet + Vollkasko: Vollkasko prüft, ob sie das Gutachten zahlt (oft ja). Wertgutachten / Oldtimer / Kauf: Auftraggeber zahlt selbst.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Gutachten bei unverschuldetem Unfall?

Die gegnerische Haftpflicht – 100 %.

Selbstverschuldeter Unfall?

Vollkasko prüft. Bei Bedarf: Sie selbst.

Wertgutachten – wer zahlt?

Auftraggeber (Sie).

Oldtimer-Gutachten?

Auftraggeber.

Was kostet ein Gutachten?

Honorar nach BVSK 600–1.500 € – bei Schaden gestaffelt.

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