Wer zahlt den Gutachter? Klar erklärt
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht – ohne wenn und aber. In allen anderen Fällen tragen Sie das Honorar selbst.
Auf einen Blick
Unverschuldeter Unfall: gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt 100 % (BGH VI ZR 67/06). Selbstverschuldet + Vollkasko: Vollkasko prüft, ob sie das Gutachten zahlt (oft ja). Wertgutachten / Oldtimer / Kauf: Auftraggeber zahlt selbst.
Auf einen Blick
Unverschuldeter Unfall: gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt 100 % (BGH VI ZR 67/06). Selbstverschuldet + Vollkasko: Vollkasko prüft, ob sie das Gutachten zahlt (oft ja). Wertgutachten / Oldtimer / Kauf: Auftraggeber zahlt selbst.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Gutachten bei unverschuldetem Unfall?
Die gegnerische Haftpflicht – 100 %.
Selbstverschuldeter Unfall?
Vollkasko prüft. Bei Bedarf: Sie selbst.
Wertgutachten – wer zahlt?
Auftraggeber (Sie).
Oldtimer-Gutachten?
Auftraggeber.
Was kostet ein Gutachten?
Honorar nach BVSK 600–1.500 € – bei Schaden gestaffelt.
