Unverschuldeter Unfall: Ihre Rechte als Geschädigter
Als unverschuldet Geschädigter haben Sie umfassende Rechte. Die gegnerische Haftpflicht muss alles zahlen – Sie müssen nichts vorlegen.
Auf einen Blick
Sie wählen Gutachter, Werkstatt und Anwalt frei (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09). Erstattet werden: Reparaturkosten oder WBW-Aufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Anwalt, Gutachter, Abschleppen, Unkostenpauschale.
Auf einen Blick
Sie wählen Gutachter, Werkstatt und Anwalt frei (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09). Erstattet werden: Reparaturkosten oder WBW-Aufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Anwalt, Gutachter, Abschleppen, Unkostenpauschale.
Häufige Fragen
Bin ich unverschuldet, wenn ich aufgefahren wurde?
In der Regel ja – der Anscheinsbeweis spricht für den Auffahrenden.
Wer zahlt mein Gutachten?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zu 100 %.
Darf ich meine Wunschwerkstatt wählen?
Ja (BGH VI ZR 53/09). Lassen Sie sich nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen.
Bekomme ich einen Mietwagen?
Ja – oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
3 Jahre Verjährung – aber sofort handeln, sonst sind Beweise weg.
Lohnt sich der Anwalt?
Immer – auch er wird von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt.
