Unfall-Szenarien

Unverschuldeter Unfall: Ihre Rechte als Geschädigter

Als unverschuldet Geschädigter haben Sie umfassende Rechte. Die gegnerische Haftpflicht muss alles zahlen – Sie müssen nichts vorlegen.

Kurzantwort

Bin ich unverschuldet, wenn ich aufgefahren wurde?

Sie wählen Gutachter, Werkstatt und Anwalt frei (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09). Erstattet werden: Reparaturkosten oder WBW-Aufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Anwalt, Gutachter, Abschleppen, Unkostenpauschale.

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Sie wählen Gutachter, Werkstatt und Anwalt frei (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09). Erstattet werden: Reparaturkosten oder WBW-Aufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Anwalt, Gutachter, Abschleppen, Unkostenpauschale.

Auf einen Blick

Sie wählen Gutachter, Werkstatt und Anwalt frei (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09). Erstattet werden: Reparaturkosten oder WBW-Aufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Anwalt, Gutachter, Abschleppen, Unkostenpauschale.

Häufige Fragen

Bin ich unverschuldet, wenn ich aufgefahren wurde?

In der Regel ja – der Anscheinsbeweis spricht für den Auffahrenden.

Wer zahlt mein Gutachten?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung zu 100 %.

Darf ich meine Wunschwerkstatt wählen?

Ja (BGH VI ZR 53/09). Lassen Sie sich nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen.

Bekomme ich einen Mietwagen?

Ja – oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

3 Jahre Verjährung – aber sofort handeln, sonst sind Beweise weg.

Lohnt sich der Anwalt?

Immer – auch er wird von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt.

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