Polizei rufen bei Unfall: Ja oder nein?
Pflicht zur Polizei: Personenschaden, Wildunfall, Fahrerflucht, unklarer Schuld. Empfehlenswert: hoher Sachschaden, Schuldstreit, Beweismittelproblem.
Auf einen Blick
Polizei IMMER bei: Personenschaden, Wildunfall, Fahrerflucht. Polizei EMPFEHLENSWERT bei: Sachschaden > 1.500 €, Schuldstreit, ausländischen Beteiligten. Bei Bagatellschaden mit eindeutiger Lage und Datenaustausch: nicht zwingend.
Auf einen Blick
Polizei IMMER bei: Personenschaden, Wildunfall, Fahrerflucht. Polizei EMPFEHLENSWERT bei: Sachschaden > 1.500 €, Schuldstreit, ausländischen Beteiligten. Bei Bagatellschaden mit eindeutiger Lage und Datenaustausch: nicht zwingend.
Häufige Fragen
Polizei rufen Pflicht?
Bei Personenschaden, Wildunfall, Fahrerflucht – ja.
Bei Bagatellschaden?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert bei Streit über Schuld.
Wer ruft?
110 für Polizei, 112 bei Personenschaden für Rettung + Polizei.
Kommt die Polizei immer?
Bei Bagatellschäden vor Ort manchmal nicht – dann Telefonprotokoll.
Was kostet das?
Nichts.
