Merkantile Wertminderung nach Unfall – so viel steht Ihnen zu
Auch ein perfekt repariertes Auto verliert nach einem Unfall an Wert – diese „merkantile Wertminderung“ ist Teil Ihres Schadens und muss von der Haftpflicht ersetzt werden.
Ein Unfallfahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies – selbst nach einer technisch einwandfreien Reparatur. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung und ist ein eigener Schadensposten.
Wann besteht Anspruch auf Wertminderung?
- Fahrzeug jünger als ca. 5 Jahre oder Laufleistung unter 100.000 km (ältere Faustregel; heute oft großzügiger gehandhabt).
- Reparaturkosten überschreiten i. d. R. 10 % des Wiederbeschaffungswerts.
- Der Schaden ist im Fahrzeughistorie-Check sichtbar oder offenbarungspflichtig.
Berechnungsmethoden
In der Praxis nutzen Sachverständige u. a.:
- Ruhkopf-Sahm: bewährte Formel mit Faktor aus Reparaturkosten + Wiederbeschaffungswert.
- BVSK-Modell: berücksichtigt Marktentwicklung und Fahrzeugklasse.
- Hamburger Modell für hochpreisige Fahrzeuge.
Welche Methode angewendet wird, gehört in jedes seriöse Unfallgutachten.
Typische Größenordnungen
Ein 2 Jahre alter Mittelklassewagen mit 6.000 € Reparaturschaden hat schnell 600–1.200 € Wertminderung. Bei Premium-Fahrzeugen steigt der Betrag deutlich.
So lange können Sie den Anspruch geltend machen
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Unfalljahres. Wir empfehlen aber, die Wertminderung sofort im Erstgutachten festzustellen – nachträgliche Geltendmachung ist deutlich schwieriger.
Mehr Hintergrund zur Schadensregulierung: Wer zahlt das Unfallgutachten?
Häufige Fragen
- Bekomme ich Wertminderung auch bei einem 8 Jahre alten Auto?
- Tendenziell ja, sofern der Marktwert noch erheblich ist und der Schaden eintragungspflichtig wäre. Pauschale Altersgrenzen werden zunehmend aufgeweicht.
- Muss ich das Auto verkaufen, um Wertminderung zu kassieren?
- Nein. Die Wertminderung wird unabhängig vom Verkauf ausgezahlt.
Sie brauchen jetzt ein Gutachten?
Express-Termin meist binnen 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten – kostenfrei für Sie.
