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Recht14. April 20265 Min. Lesezeit

Merkantile Wertminderung nach Unfall – so viel steht Ihnen zu

Auch ein perfekt repariertes Auto verliert nach einem Unfall an Wert – diese „merkantile Wertminderung“ ist Teil Ihres Schadens und muss von der Haftpflicht ersetzt werden.

Ein Unfallfahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies – selbst nach einer technisch einwandfreien Reparatur. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung und ist ein eigener Schadensposten.

Wann besteht Anspruch auf Wertminderung?

  • Fahrzeug jünger als ca. 5 Jahre oder Laufleistung unter 100.000 km (ältere Faustregel; heute oft großzügiger gehandhabt).
  • Reparaturkosten überschreiten i. d. R. 10 % des Wiederbeschaffungswerts.
  • Der Schaden ist im Fahrzeughistorie-Check sichtbar oder offenbarungspflichtig.

Berechnungsmethoden

In der Praxis nutzen Sachverständige u. a.:

  • Ruhkopf-Sahm: bewährte Formel mit Faktor aus Reparaturkosten + Wiederbeschaffungswert.
  • BVSK-Modell: berücksichtigt Marktentwicklung und Fahrzeugklasse.
  • Hamburger Modell für hochpreisige Fahrzeuge.

Welche Methode angewendet wird, gehört in jedes seriöse Unfallgutachten.

Typische Größenordnungen

Ein 2 Jahre alter Mittelklassewagen mit 6.000 € Reparaturschaden hat schnell 600–1.200 € Wertminderung. Bei Premium-Fahrzeugen steigt der Betrag deutlich.

So lange können Sie den Anspruch geltend machen

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Unfalljahres. Wir empfehlen aber, die Wertminderung sofort im Erstgutachten festzustellen – nachträgliche Geltendmachung ist deutlich schwieriger.

Mehr Hintergrund zur Schadensregulierung: Wer zahlt das Unfallgutachten?

Häufige Fragen

Bekomme ich Wertminderung auch bei einem 8 Jahre alten Auto?
Tendenziell ja, sofern der Marktwert noch erheblich ist und der Schaden eintragungspflichtig wäre. Pauschale Altersgrenzen werden zunehmend aufgeweicht.
Muss ich das Auto verkaufen, um Wertminderung zu kassieren?
Nein. Die Wertminderung wird unabhängig vom Verkauf ausgezahlt.

Sie brauchen jetzt ein Gutachten?

Express-Termin meist binnen 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten – kostenfrei für Sie.

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