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Recht31. März 20265 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung nach Unfall: Wann sie sich lohnt – und wann nicht

Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, statt das Auto reparieren zu lassen. Was dabei juristisch und steuerlich zu beachten ist.

Bei der fiktiven Abrechnung (auch „Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis“) lassen Sie sich den im Gutachten festgestellten Schadenbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug zwingend reparieren zu lassen.

Was wird ausgezahlt?

  • Netto-Reparaturkosten laut Gutachten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall (sofern Fahrzeug genutzt wurde)

Nicht erstattet: Mehrwertsteuer (es sei denn, Sie reparieren tatsächlich), Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind teilweise umstritten.

Vorteile

  • Volle Verfügung über das Geld.
  • Kleinere Schäden können selbst oder günstiger repariert werden.
  • Bei geplantem Verkauf oft sinnvoll.

Nachteile / Stolperfallen

  • Bei späterer Reparatur: Differenzbesteuerung möglich.
  • Versicherungen kürzen häufig pauschal Stundenverrechnungssätze („Verweisung auf günstige Werkstatt“).
  • Folgeschäden gehen zu Ihren Lasten.

Unsere Empfehlung

Lassen Sie sich vor der Entscheidung von einem unabhängigen Sachverständigen beraten. Ein sauberes Gutachten ist die Grundlage – mit Pauschalangeboten der Versicherung sollten Sie sich nicht abspeisen lassen.

Sie brauchen jetzt ein Gutachten?

Express-Termin meist binnen 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten – kostenfrei für Sie.

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