Unfallgutachten: Wer zahlt die Kosten? (Stand 2026)
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten – ab einem Schaden von rund 750 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Kurz vorab: Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für Ihr Kfz-Gutachten zu tragen – nicht Ihre eigene Versicherung. Das hat der BGH in mehreren Urteilen klargestellt (u. a. VI ZR 67/06, VI ZR 357/13).
Wann zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten?
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie sind nicht oder nur teilweise schuld am Unfall.
- Der Schaden liegt oberhalb der Bagatellgrenze (in der Praxis ca. 750–1.000 € Reparaturkosten).
- Sie beauftragen einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen – nicht den Gutachter der Versicherung.
Was ist die „Bagatellgrenze“?
Unterhalb von rund 750 € reicht in der Regel ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag. Darüber hinaus haben Sie laut BGH einen Anspruch auf ein vollständiges Schadensgutachten – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und voraussichtlicher Reparaturdauer.
Freie Gutachterwahl – Ihr wichtigstes Recht
Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Sätze wie „Wir schicken unseren Prüfer vorbei“ sind ein klares Warnsignal: Der Versicherungsgutachter arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Lehnen Sie höflich ab und beauftragen Sie einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Die Kosten richten sich nach dem Schadenwert und dem BVSK-Honorartableau. Bei einem Schaden von 5.000 € liegen sie etwa bei 600–800 €. Wichtig: Bei unverschuldetem Unfall sind das für Sie 0 €.
Was tun direkt nach dem Unfall?
- Unfallstelle sichern, ggf. Polizei rufen.
- Daten des Unfallgegners (Name, Versicherung, Kennzeichen) notieren.
- Fotos vom Schaden, der Endstellung und Bremsspuren machen.
- Sofort einen unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht erst die Werkstatt fragen.
- Versicherung des Gegners informieren – aber kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Sie sind im Kreis Warendorf oder in NRW betroffen? Wir kommen auf Wunsch noch am selben Tag zu Ihnen. Mehr dazu unter Unfallgutachten.
Häufige Fragen
- Muss ich das Unfallgutachten vorstrecken?
- Nein. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie haben keine Kosten und kein finanzielles Risiko.
- Was ist, wenn ich Teilschuld habe?
- Bei Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten anteilig zur Haftungsquote. Auch dann lohnt sich ein eigenes Gutachten.
- Kann die Versicherung mein Gutachten ablehnen?
- Sie kann den Honorarbetrag beanstanden, das Gutachten als Beweismittel aber nicht ignorieren. Die freie Gutachterwahl ist BGH-gefestigt.
Sie brauchen jetzt ein Gutachten?
Express-Termin meist binnen 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten – kostenfrei für Sie.
