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Recht28. April 20266 Min. Lesezeit

Unfallgutachten: Wer zahlt die Kosten? (Stand 2026)

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten – ab einem Schaden von rund 750 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kurz vorab: Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für Ihr Kfz-Gutachten zu tragen – nicht Ihre eigene Versicherung. Das hat der BGH in mehreren Urteilen klargestellt (u. a. VI ZR 67/06, VI ZR 357/13).

Wann zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind nicht oder nur teilweise schuld am Unfall.
  • Der Schaden liegt oberhalb der Bagatellgrenze (in der Praxis ca. 750–1.000 € Reparaturkosten).
  • Sie beauftragen einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen – nicht den Gutachter der Versicherung.

Was ist die „Bagatellgrenze“?

Unterhalb von rund 750 € reicht in der Regel ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag. Darüber hinaus haben Sie laut BGH einen Anspruch auf ein vollständiges Schadensgutachten – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und voraussichtlicher Reparaturdauer.

Freie Gutachterwahl – Ihr wichtigstes Recht

Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Sätze wie „Wir schicken unseren Prüfer vorbei“ sind ein klares Warnsignal: Der Versicherungsgutachter arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Lehnen Sie höflich ab und beauftragen Sie einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten richten sich nach dem Schadenwert und dem BVSK-Honorartableau. Bei einem Schaden von 5.000 € liegen sie etwa bei 600–800 €. Wichtig: Bei unverschuldetem Unfall sind das für Sie 0 €.

Was tun direkt nach dem Unfall?

  1. Unfallstelle sichern, ggf. Polizei rufen.
  2. Daten des Unfallgegners (Name, Versicherung, Kennzeichen) notieren.
  3. Fotos vom Schaden, der Endstellung und Bremsspuren machen.
  4. Sofort einen unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht erst die Werkstatt fragen.
  5. Versicherung des Gegners informieren – aber kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Sie sind im Kreis Warendorf oder in NRW betroffen? Wir kommen auf Wunsch noch am selben Tag zu Ihnen. Mehr dazu unter Unfallgutachten.

Häufige Fragen

Muss ich das Unfallgutachten vorstrecken?
Nein. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie haben keine Kosten und kein finanzielles Risiko.
Was ist, wenn ich Teilschuld habe?
Bei Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten anteilig zur Haftungsquote. Auch dann lohnt sich ein eigenes Gutachten.
Kann die Versicherung mein Gutachten ablehnen?
Sie kann den Honorarbetrag beanstanden, das Gutachten als Beweismittel aber nicht ignorieren. Die freie Gutachterwahl ist BGH-gefestigt.

Sie brauchen jetzt ein Gutachten?

Express-Termin meist binnen 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten – kostenfrei für Sie.

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