Wasserschaden am Auto: Versicherung & Totalschaden
Hochwasser ist Teilkasko-Schaden. Eigene Fahrlässigkeit (durch tiefe Senken fahren) wird oft als Vollkasko-Fall behandelt.
Hochwasserschaden – wer zahlt?
Hochwasser (Elementarschaden): Teilkasko. Selbst durch Senke gefahren mit Motorschaden: meist Vollkasko (mit ggf. Mitverschulden). Folgeschäden Motor (Wasserschlag) sind oft Totalschaden bei älteren Fahrzeugen.
- Rechtsgrundlage
- § 249 BGB · BVSK-Standard
- Kosten Geschädigte
- 0 € bei Haftpflicht
- Bearbeitungszeit
- 24–48 Stunden
Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung
Auf einen Blick
Hochwasser (Elementarschaden): Teilkasko. Selbst durch Senke gefahren mit Motorschaden: meist Vollkasko (mit ggf. Mitverschulden). Folgeschäden Motor (Wasserschlag) sind oft Totalschaden bei älteren Fahrzeugen.
Auf einen Blick
Hochwasser (Elementarschaden): Teilkasko. Selbst durch Senke gefahren mit Motorschaden: meist Vollkasko (mit ggf. Mitverschulden). Folgeschäden Motor (Wasserschlag) sind oft Totalschaden bei älteren Fahrzeugen.
Häufige Fragen
Hochwasserschaden – wer zahlt?
Teilkasko – Elementarschaden mit Wildschaden gleichgestellt.
Durch Senke gefahren – wer zahlt?
Vollkasko, ggf. mit anteiligem Selbstverschulden.
Wasserschlag im Motor – Totalschaden?
Bei älteren Fahrzeugen praktisch immer wirtschaftlicher Totalschaden.
Kann ich nach Wasserschaden weiterfahren?
Nein – Motor sofort abstellen, abschleppen lassen.
Wertminderung bei Hochwasser?
Hoch – Hochwasser-Vorschaden ist eintragspflichtig im Fahrzeugbrief.
