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Schock nach Unfall: Was tun?

Auch ein scheinbar unverletzter Unfallbeteiligter kann unter Schock stehen – das ist medizinisch ernst und für die Versicherung relevant.

Kurzantwort

Was ist Schock?

Schock-Symptome: Zittern, Übelkeit, blass, kalt, schnelle Atmung, Verwirrtheit. Sofortmaßnahmen: hinsetzen/legen, warm halten, beruhigen, 112 rufen wenn länger als 10 Minuten oder Bewusstseinsstörung. Ärztliche Kontrolle Pflicht für Schmerzensgeld.

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Schock-Symptome: Zittern, Übelkeit, blass, kalt, schnelle Atmung, Verwirrtheit. Sofortmaßnahmen: hinsetzen/legen, warm halten, beruhigen, 112 rufen wenn länger als 10 Minuten oder Bewusstseinsstörung. Ärztliche Kontrolle Pflicht für Schmerzensgeld.

Auf einen Blick

Schock-Symptome: Zittern, Übelkeit, blass, kalt, schnelle Atmung, Verwirrtheit. Sofortmaßnahmen: hinsetzen/legen, warm halten, beruhigen, 112 rufen wenn länger als 10 Minuten oder Bewusstseinsstörung. Ärztliche Kontrolle Pflicht für Schmerzensgeld.

Häufige Fragen

Was ist Schock?

Medizinisch: Kreislaufversagen mit Minderversorgung. Auch psychisch nach Unfall häufig.

Symptome?

Blass, kalter Schweiß, Zittern, Übelkeit, schnelle Atmung.

Erste Hilfe?

Hinlegen, Füße hoch, Decke, beruhigen, 112.

Schmerzensgeld bei Schock?

Möglich – aber ärztliche Dokumentation Pflicht.

Psychische Folgen?

PTBS möglich – Anwalt + Gutachter einschalten.

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