Wann gilt ein Auto als Totalschaden?
Ein Auto ist Totalschaden, wenn die Reparatur teurer wäre als der Marktwert (wirtschaftlich) oder technisch unmöglich.
Technischer Totalschaden?
Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).
- Rechtsgrundlage
- § 249 BGB · BVSK-Standard
- Kosten Geschädigte
- 0 € bei Haftpflicht
- Bearbeitungszeit
- 24–48 Stunden
Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung
Auf einen Blick
Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).
Auf einen Blick
Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).
Häufige Fragen
Technischer Totalschaden?
Fahrzeug nicht mehr reparierbar (selten).
Wirtschaftlicher Totalschaden?
Reparatur teurer als WBW.
Unechter Totalschaden?
Reparatur zwischen 100–130 % WBW – mit 130%-Regel reparabel.
Wer entscheidet?
Der Sachverständige im Gutachten.
Was zahlt die Versicherung?
WBW − Restwert.
