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Wann gilt ein Auto als Totalschaden?
Ein Auto ist Totalschaden, wenn die Reparatur teurer wäre als der Marktwert (wirtschaftlich) oder technisch unmöglich.
Auf einen Blick
Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).
Auf einen Blick
Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).
Häufige Fragen
Technischer Totalschaden?
Fahrzeug nicht mehr reparierbar (selten).
Wirtschaftlicher Totalschaden?
Reparatur teurer als WBW.
Unechter Totalschaden?
Reparatur zwischen 100–130 % WBW – mit 130%-Regel reparabel.
Wer entscheidet?
Der Sachverständige im Gutachten.
Was zahlt die Versicherung?
WBW − Restwert.
