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Wann gilt ein Auto als Totalschaden?

Ein Auto ist Totalschaden, wenn die Reparatur teurer wäre als der Marktwert (wirtschaftlich) oder technisch unmöglich.

Kurzantwort

Technischer Totalschaden?

Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).

Auf einen Blick

Technischer Totalschaden: Reparatur nicht möglich (selten). Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert. Unechter Totalschaden: zwischen 100 % und 130 % WBW (130%-Regel möglich).

Häufige Fragen

Technischer Totalschaden?

Fahrzeug nicht mehr reparierbar (selten).

Wirtschaftlicher Totalschaden?

Reparatur teurer als WBW.

Unechter Totalschaden?

Reparatur zwischen 100–130 % WBW – mit 130%-Regel reparabel.

Wer entscheidet?

Der Sachverständige im Gutachten.

Was zahlt die Versicherung?

WBW − Restwert.

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