Abrechnung & Geld

Versicherung will eigenen Gutachter: Darf sie das?

Die gegnerische Versicherung darf Sie NICHT zu ihrem Partner-Gutachter verpflichten. Sie haben freie Wahl (BGH VI ZR 67/06).

Auf einen Blick

Versicherungseigene Gutachter sind oft günstiger für die Versicherung – Schäden werden 10–25 % niedriger kalkuliert. Sie haben Recht auf freie Wahl. Eigener Sachverständiger wird vollständig von der gegnerischen Haftpflicht erstattet.

Auf einen Blick

Versicherungseigene Gutachter sind oft günstiger für die Versicherung – Schäden werden 10–25 % niedriger kalkuliert. Sie haben Recht auf freie Wahl. Eigener Sachverständiger wird vollständig von der gegnerischen Haftpflicht erstattet.

Häufige Fragen

Muss ich den Versicherungs-Gutachter zulassen?

Nein – Sie haben freie Wahl.

Welche Rechtsprechung?

BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09 – Wahlrecht des Geschädigten.

Was passiert, wenn ich ablehne?

Nichts – Versicherung muss Ihren Gutachter akzeptieren.

Gegengutachten möglich?

Wenn Versicherung trotzdem kürzt: ja, mit eigenem Gutachten konfrontieren.

Wer zahlt mein Gutachten?

Die gegnerische Haftpflicht.

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