Versicherung will eigenen Gutachter: Darf sie das?
Die gegnerische Versicherung darf Sie NICHT zu ihrem Partner-Gutachter verpflichten. Sie haben freie Wahl (BGH VI ZR 67/06).
Auf einen Blick
Versicherungseigene Gutachter sind oft günstiger für die Versicherung – Schäden werden 10–25 % niedriger kalkuliert. Sie haben Recht auf freie Wahl. Eigener Sachverständiger wird vollständig von der gegnerischen Haftpflicht erstattet.
Auf einen Blick
Versicherungseigene Gutachter sind oft günstiger für die Versicherung – Schäden werden 10–25 % niedriger kalkuliert. Sie haben Recht auf freie Wahl. Eigener Sachverständiger wird vollständig von der gegnerischen Haftpflicht erstattet.
Häufige Fragen
Muss ich den Versicherungs-Gutachter zulassen?
Nein – Sie haben freie Wahl.
Welche Rechtsprechung?
BGH VI ZR 67/06, VI ZR 53/09 – Wahlrecht des Geschädigten.
Was passiert, wenn ich ablehne?
Nichts – Versicherung muss Ihren Gutachter akzeptieren.
Gegengutachten möglich?
Wenn Versicherung trotzdem kürzt: ja, mit eigenem Gutachten konfrontieren.
Wer zahlt mein Gutachten?
Die gegnerische Haftpflicht.
