Wild- und Tierunfälle

Vandalismus am Auto: Anzeige, Versicherung, Gutachten

Vandalismus deckt nur die Vollkasko ab – Teilkasko zahlt NICHT. Polizei-Anzeige ist zwingend.

Auf einen Blick

Schritte: Polizei rufen (Aktenzeichen!), Fotos, Schaden Vollkasko melden. Ohne Strafanzeige zahlt die Vollkasko meist nicht. Wertminderung möglich, bei Lack-/Karosserieschäden tragender Teile.

Auf einen Blick

Schritte: Polizei rufen (Aktenzeichen!), Fotos, Schaden Vollkasko melden. Ohne Strafanzeige zahlt die Vollkasko meist nicht. Wertminderung möglich, bei Lack-/Karosserieschäden tragender Teile.

Häufige Fragen

Welche Versicherung zahlt Vandalismus?

Nur Vollkasko – Teilkasko schließt mutwillige Beschädigung aus.

Brauche ich eine Strafanzeige?

Ja, sonst zahlt Vollkasko meist nicht.

Wirkt sich das auf die SF-Klasse aus?

Vollkasko: ja (Rückstufung).

Was bei Beulen vom Einkaufswagen?

Das ist meist Vandalismus oder Fahrerflucht – Anzeige stellen.

Kann ich die SB zurückbekommen?

Nur, wenn Täter ermittelt wird – dann übernimmt dessen Haftpflicht.

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