Unfall mit reinem Blechschaden: Was tun?
Reiner Blechschaden klingt harmlos – ist aber oft Anlass für die Versicherung, am Schadensersatz zu sparen. Ab 750 € Schaden lohnt sich das Gutachten meistens.
Auf einen Blick
Bagatellgrenze ca. 750 € (BGH-Rechtsprechung). Darunter genügt Kostenvoranschlag, darüber Gutachten – nur damit Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturweg gerichtsfest belegt sind. Reparieren oder fiktiv abrechnen – Sie entscheiden.
Auf einen Blick
Bagatellgrenze ca. 750 € (BGH-Rechtsprechung). Darunter genügt Kostenvoranschlag, darüber Gutachten – nur damit Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturweg gerichtsfest belegt sind. Reparieren oder fiktiv abrechnen – Sie entscheiden.
Häufige Fragen
Reicht ein Kostenvoranschlag?
Bis ca. 750 € Schaden ja. Darüber Gutachten – sonst kein Anspruch auf Wertminderung & Nutzungsausfall.
Wer zahlt das Gutachten bei Blechschaden?
Die gegnerische Haftpflicht bei unverschuldetem Unfall.
Lohnt sich fiktive Abrechnung?
Wenn Sie selbst reparieren oder nicht reparieren – ja. Sie sparen Mehrwertsteuer, verlieren aber Reparaturhoheit bei Folgeschäden.
Gibt es Wertminderung bei kleinem Blechschaden?
Nur, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt UND tragende Teile betroffen sind.
Wann ist es kein Bagatellschaden mehr?
Wenn der Lack durchscheinend beschädigt ist oder Karosserieblech verformt ist.
