Unfall mit Leasing-Auto: Was Leasingnehmer wissen müssen
Bei Leasing gehört das Auto Ihnen nicht – Sie müssen den Unfall sofort dem Leasinggeber melden und dürfen NICHT eigenmächtig entscheiden, wo repariert wird.
Auf einen Blick
Pflicht: Unverzügliche Meldung an Leasinggeber + dessen Werkstattvorgaben beachten. Gutachten weiterhin durch unabhängigen Sachverständigen. Bei Totalschaden: Ablösebetrag des Leasingvertrags ist maßgeblich, nicht WBW.
Auf einen Blick
Pflicht: Unverzügliche Meldung an Leasinggeber + dessen Werkstattvorgaben beachten. Gutachten weiterhin durch unabhängigen Sachverständigen. Bei Totalschaden: Ablösebetrag des Leasingvertrags ist maßgeblich, nicht WBW.
Häufige Fragen
Wem gehört das Auto im Leasing?
Dem Leasinggeber. Sie sind nur Nutzer und müssen ihn bei Schäden einbinden.
Darf ich frei reparieren lassen?
Nur mit Zustimmung des Leasinggebers – meist Vorgabe Vertragswerkstatt.
Wer wählt den Gutachter?
Sie als Geschädigter haben grundsätzlich freie Wahl, sollten den Leasinggeber aber informieren.
Was zahlt die Versicherung bei Totalschaden im Leasing?
Den Marktwert; Differenz zur Restschuld ist GAP-Versicherung (falls vorhanden).
Wertminderung – wer bekommt sie?
In der Regel der Leasinggeber, weil er Eigentümer ist. Vertragliche Sonderregelungen prüfen.
Wann GAP-Versicherung?
Bei Leasingfahrzeugen sehr zu empfehlen – schließt die Lücke zwischen Marktwert und Leasingrestschuld.
