Unfall-Szenarien

Unfall im Ausland: Grüne Karte, Schadensabwicklung

Im Ausland zählt: Ruhe bewahren, Beweise sichern, Europäischer Unfallbericht. Innerhalb der EU regulieren Sie meist über den deutschen Schadensregulierungsbeauftragten.

Auf einen Blick

EU + EWR + Schweiz: Schadensregulierung über den Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland. Außerhalb: Grüne Karte zwingend. Verkehrsopferhilfe e. V. bei ungeklärten Fällen.

Auf einen Blick

EU + EWR + Schweiz: Schadensregulierung über den Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland. Außerhalb: Grüne Karte zwingend. Verkehrsopferhilfe e. V. bei ungeklärten Fällen.

Häufige Fragen

Was ist die Grüne Karte?

Internationaler Versicherungsnachweis. In EU/EWR/CH meist nicht mehr nötig, in Türkei, Marokko etc. Pflicht.

Wo melde ich den Schaden?

Bei EU-Unfällen beim deutschen Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung.

Welche Polizei rufen?

Lokale Polizei – Bericht ist Pflicht für Anerkennung im Ausland.

Wer hilft, wenn die Versicherung im Ausland sitzt?

Verkehrsopferhilfe + spezialisierter Anwalt in Deutschland.

Wird das ausländische Gutachten in Deutschland akzeptiert?

In der Regel ja, sicherer ist aber ein deutsches Nachgutachten.

Was bei Unfall ohne Polizei?

Europäischer Unfallbericht (vorgedrucktes EU-Formular) gemeinsam ausfüllen.

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