Unfall im Ausland: Grüne Karte, Schadensabwicklung
Im Ausland zählt: Ruhe bewahren, Beweise sichern, Europäischer Unfallbericht. Innerhalb der EU regulieren Sie meist über den deutschen Schadensregulierungsbeauftragten.
Auf einen Blick
EU + EWR + Schweiz: Schadensregulierung über den Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland. Außerhalb: Grüne Karte zwingend. Verkehrsopferhilfe e. V. bei ungeklärten Fällen.
Auf einen Blick
EU + EWR + Schweiz: Schadensregulierung über den Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland. Außerhalb: Grüne Karte zwingend. Verkehrsopferhilfe e. V. bei ungeklärten Fällen.
Häufige Fragen
Was ist die Grüne Karte?
Internationaler Versicherungsnachweis. In EU/EWR/CH meist nicht mehr nötig, in Türkei, Marokko etc. Pflicht.
Wo melde ich den Schaden?
Bei EU-Unfällen beim deutschen Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung.
Welche Polizei rufen?
Lokale Polizei – Bericht ist Pflicht für Anerkennung im Ausland.
Wer hilft, wenn die Versicherung im Ausland sitzt?
Verkehrsopferhilfe + spezialisierter Anwalt in Deutschland.
Wird das ausländische Gutachten in Deutschland akzeptiert?
In der Regel ja, sicherer ist aber ein deutsches Nachgutachten.
Was bei Unfall ohne Polizei?
Europäischer Unfallbericht (vorgedrucktes EU-Formular) gemeinsam ausfüllen.
