Unfall mit Firmenwagen: Pflichten & Versicherung
Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen kommen Arbeits-, Haftungs- und Versicherungsrecht zusammen. Wichtig: rasche Meldung an den Arbeitgeber und korrekter Eintrag von 'dienstlich' oder 'privat'.
Auf einen Blick
Bei dienstlicher Nutzung haftet der Arbeitgeber (innerbetrieblicher Schadensausgleich; grobe Fahrlässigkeit anteilig). Bei privater Nutzung greift die Dienstwagen-Privatregelung. Versicherung wie üblich – Vollkasko bei Eigenverschulden.
Auf einen Blick
Bei dienstlicher Nutzung haftet der Arbeitgeber (innerbetrieblicher Schadensausgleich; grobe Fahrlässigkeit anteilig). Bei privater Nutzung greift die Dienstwagen-Privatregelung. Versicherung wie üblich – Vollkasko bei Eigenverschulden.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Schaden?
Bei dienstlicher Nutzung: Arbeitgeber/Vollkasko, ggf. Mitarbeiteranteil bei grober Fahrlässigkeit. Bei unverschuldet: gegnerische Haftpflicht.
Muss ich den Unfall melden?
Ja, sofort dem Arbeitgeber.
Bin ich versichert auch privat?
Nur, wenn 'private Nutzung' im Vertrag erlaubt ist.
Was bei Alkohol am Steuer?
Grobe Fahrlässigkeit – Versicherung kürzt, Arbeitgeber kann zurückregressieren, Kündigung möglich.
Wer wählt den Gutachter?
In der Regel der Halter (Arbeitgeber), bei Privatunfall der Fahrer.
