Abrechnung & Geld

Schmerzensgeld nach Unfall: Höhe & Voraussetzungen

Bei Personenschaden gibt's Schmerzensgeld – die Höhe orientiert sich an Tabellen (Hacks/Beck, ADAC), Dauer der Beschwerden und ärztlicher Dokumentation.

Auf einen Blick

Bereiche: HWS leicht 200–1.500 €, mittel 1.500–5.000 €, schwer ab 5.000 €. Knochenbrüche je nach Schwere 2.000–25.000 €. Schädel-Hirn-Trauma deutlich höher. Dokumentation: ärztliche Atteste + Krankschreibung + Bilder.

Auf einen Blick

Bereiche: HWS leicht 200–1.500 €, mittel 1.500–5.000 €, schwer ab 5.000 €. Knochenbrüche je nach Schwere 2.000–25.000 €. Schädel-Hirn-Trauma deutlich höher. Dokumentation: ärztliche Atteste + Krankschreibung + Bilder.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Schmerzensgeld bei HWS?

200–1.500 € (leicht) bis 5.000 € (schwer).

Welche Tabelle?

Hacks/Beck (Standard), ADAC-Schmerzensgeldtabelle, Beck Online.

Brauche ich Atteste?

Ja – ohne ärztliche Dokumentation in den ersten 24–72 h kein Schmerzensgeld.

Was bei längerer Krankschreibung?

Erhöht Schmerzensgeld + Anspruch auf Verdienstausfall.

Wer setzt das durch?

Anwalt – die Versicherung zahlt von sich aus deutlich weniger als üblich.

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