Schmerzensgeld nach Unfall: Höhe & Voraussetzungen
Bei Personenschaden gibt's Schmerzensgeld – die Höhe orientiert sich an Tabellen (Hacks/Beck, ADAC), Dauer der Beschwerden und ärztlicher Dokumentation.
Auf einen Blick
Bereiche: HWS leicht 200–1.500 €, mittel 1.500–5.000 €, schwer ab 5.000 €. Knochenbrüche je nach Schwere 2.000–25.000 €. Schädel-Hirn-Trauma deutlich höher. Dokumentation: ärztliche Atteste + Krankschreibung + Bilder.
Auf einen Blick
Bereiche: HWS leicht 200–1.500 €, mittel 1.500–5.000 €, schwer ab 5.000 €. Knochenbrüche je nach Schwere 2.000–25.000 €. Schädel-Hirn-Trauma deutlich höher. Dokumentation: ärztliche Atteste + Krankschreibung + Bilder.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Schmerzensgeld bei HWS?
200–1.500 € (leicht) bis 5.000 € (schwer).
Welche Tabelle?
Hacks/Beck (Standard), ADAC-Schmerzensgeldtabelle, Beck Online.
Brauche ich Atteste?
Ja – ohne ärztliche Dokumentation in den ersten 24–72 h kein Schmerzensgeld.
Was bei längerer Krankschreibung?
Erhöht Schmerzensgeld + Anspruch auf Verdienstausfall.
Wer setzt das durch?
Anwalt – die Versicherung zahlt von sich aus deutlich weniger als üblich.
