Restwertangebot der Versicherung: Annehmen oder nicht?
Versicherungen versuchen oft, mit Restwertangeboten aus Online-Börsen die Auszahlung zu drücken. Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
Auf einen Blick
BGH VI ZR 5/09: Maßgeblich ist der regional erzielbare Restwert über drei regionale Aufkäufer – nicht ein bundesweites Online-Höchstgebot. Differenzen 1.500–4.000 € sind häufig. Eigenes Gutachten schützt vor Drückerei.
Auf einen Blick
BGH VI ZR 5/09: Maßgeblich ist der regional erzielbare Restwert über drei regionale Aufkäufer – nicht ein bundesweites Online-Höchstgebot. Differenzen 1.500–4.000 € sind häufig. Eigenes Gutachten schützt vor Drückerei.
Häufige Fragen
Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?
Nein – maßgeblich ist der regional erzielbare Wert.
Was sagt der BGH?
Az. VI ZR 5/09: regionaler Markt, drei Angebote – nicht bundesweites Online-Höchstgebot.
Wie weicht es ab?
Versicherungs-Restwert oft 1.500–4.000 € über dem regionalen Wert.
Was tun?
Eigenes Gutachten mit regionalen Angeboten + Anwalt.
Restwertbörse seriös?
Für Versicherung profitabel, für Geschädigte oft nachteilig.
