Abrechnung & Geld

Mietwagen nach Unfall: Klasse, Dauer, Preis

Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen bis zur Reparatur Ihres Fahrzeugs – ohne dass die Versicherung Sie in die billigste Klasse drücken darf.

Kurzantwort

Welche Mietwagenklasse darf ich?

Mietwagenklasse: gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug – nicht zwingend identisch. Versicherer akzeptieren oft eine Klasse darunter (50–75 % der Tagessätze). Anwalt sorgt für vollen Anspruch. Eigenanteil 10–20 % bei tatsächlich gefahrenen Kilometern wegen ersparter Eigenaufwendungen.

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Mietwagenklasse: gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug – nicht zwingend identisch. Versicherer akzeptieren oft eine Klasse darunter (50–75 % der Tagessätze). Anwalt sorgt für vollen Anspruch. Eigenanteil 10–20 % bei tatsächlich gefahrenen Kilometern wegen ersparter Eigenaufwendungen.

Auf einen Blick

Mietwagenklasse: gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug – nicht zwingend identisch. Versicherer akzeptieren oft eine Klasse darunter (50–75 % der Tagessätze). Anwalt sorgt für vollen Anspruch. Eigenanteil 10–20 % bei tatsächlich gefahrenen Kilometern wegen ersparter Eigenaufwendungen.

Häufige Fragen

Welche Mietwagenklasse darf ich?

Gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug. Versicherer drückt meist eine Klasse runter – Anwalt!

Wie lange?

Reparaturdauer plus Überlegungszeit, bei Totalschaden 14 Tage Wiederbeschaffung.

Wer zahlt?

Gegnerische Haftpflicht bei unverschuldetem Unfall.

Eigenanteil?

10–20 % wegen ersparter Eigenkosten (Sprit, Verschleiß).

Alternative?

Nutzungsausfall – pauschal, ohne Mietwagen.

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