Mietwagen nach Unfall: Klasse, Dauer, Preis
Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen bis zur Reparatur Ihres Fahrzeugs – ohne dass die Versicherung Sie in die billigste Klasse drücken darf.
Auf einen Blick
Mietwagenklasse: gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug – nicht zwingend identisch. Versicherer akzeptieren oft eine Klasse darunter (50–75 % der Tagessätze). Anwalt sorgt für vollen Anspruch. Eigenanteil 10–20 % bei tatsächlich gefahrenen Kilometern wegen ersparter Eigenaufwendungen.
Auf einen Blick
Mietwagenklasse: gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug – nicht zwingend identisch. Versicherer akzeptieren oft eine Klasse darunter (50–75 % der Tagessätze). Anwalt sorgt für vollen Anspruch. Eigenanteil 10–20 % bei tatsächlich gefahrenen Kilometern wegen ersparter Eigenaufwendungen.
Häufige Fragen
Welche Mietwagenklasse darf ich?
Gleichwertig zu Ihrem Fahrzeug. Versicherer drückt meist eine Klasse runter – Anwalt!
Wie lange?
Reparaturdauer plus Überlegungszeit, bei Totalschaden 14 Tage Wiederbeschaffung.
Wer zahlt?
Gegnerische Haftpflicht bei unverschuldetem Unfall.
Eigenanteil?
10–20 % wegen ersparter Eigenkosten (Sprit, Verschleiß).
Alternative?
Nutzungsausfall – pauschal, ohne Mietwagen.
