Unfall mit LKW: Haftung & Sondergutachten
Unfälle mit Nutzfahrzeugen sind komplex: Betriebsausfall, Frachtausfall, höhere Reparaturkosten – ein Sondergutachten Nutzfahrzeug ist hier oft Pflicht.
Wer haftet bei LKW-Unfall?
Bei LKW: Halterhaftung gemäß § 7 StVG. Erstattungsfähig zusätzlich: Standzeit, Ladeausfall, Frachtschaden, Mietwagen LKW (deutlich höhere Tagessätze als Pkw). Toter-Winkel-Unfälle: Aussagekraft Spurensicherung + Dashcam.
- Rechtsgrundlage
- § 249 BGB · BVSK-Standard
- Kosten Geschädigte
- 0 € bei Haftpflicht
- Bearbeitungszeit
- 24–48 Stunden
Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung
Auf einen Blick
Bei LKW: Halterhaftung gemäß § 7 StVG. Erstattungsfähig zusätzlich: Standzeit, Ladeausfall, Frachtschaden, Mietwagen LKW (deutlich höhere Tagessätze als Pkw). Toter-Winkel-Unfälle: Aussagekraft Spurensicherung + Dashcam.
Auf einen Blick
Bei LKW: Halterhaftung gemäß § 7 StVG. Erstattungsfähig zusätzlich: Standzeit, Ladeausfall, Frachtschaden, Mietwagen LKW (deutlich höhere Tagessätze als Pkw). Toter-Winkel-Unfälle: Aussagekraft Spurensicherung + Dashcam.
Häufige Fragen
Wer haftet bei LKW-Unfall?
Halter (Unternehmen) + Fahrer + Versicherung. Bei Spedition mehrere Beteiligte möglich.
Sondergutachten Nutzfahrzeug?
Ja – andere Bewertungsstandards, höhere Wiederbeschaffung, Berücksichtigung Aufbau / Ladung.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall LKW?
Je nach Klasse 60–450 €/Tag, bei Spezialfahrzeugen mehr.
Was zahlt die Versicherung beim toten Winkel?
Bei nachgewiesener Mitschuld 100 %. Spurensicherung + Zeugen + Dashcam entscheidend.
Frachtschaden – wer trägt?
Transportversicherung des Frachtführers / Absenders.
