Unfall-Szenarien

Unfall mit LKW: Haftung & Sondergutachten

Unfälle mit Nutzfahrzeugen sind komplex: Betriebsausfall, Frachtausfall, höhere Reparaturkosten – ein Sondergutachten Nutzfahrzeug ist hier oft Pflicht.

Auf einen Blick

Bei LKW: Halterhaftung gemäß § 7 StVG. Erstattungsfähig zusätzlich: Standzeit, Ladeausfall, Frachtschaden, Mietwagen LKW (deutlich höhere Tagessätze als Pkw). Toter-Winkel-Unfälle: Aussagekraft Spurensicherung + Dashcam.

Auf einen Blick

Bei LKW: Halterhaftung gemäß § 7 StVG. Erstattungsfähig zusätzlich: Standzeit, Ladeausfall, Frachtschaden, Mietwagen LKW (deutlich höhere Tagessätze als Pkw). Toter-Winkel-Unfälle: Aussagekraft Spurensicherung + Dashcam.

Häufige Fragen

Wer haftet bei LKW-Unfall?

Halter (Unternehmen) + Fahrer + Versicherung. Bei Spedition mehrere Beteiligte möglich.

Sondergutachten Nutzfahrzeug?

Ja – andere Bewertungsstandards, höhere Wiederbeschaffung, Berücksichtigung Aufbau / Ladung.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall LKW?

Je nach Klasse 60–450 €/Tag, bei Spezialfahrzeugen mehr.

Was zahlt die Versicherung beim toten Winkel?

Bei nachgewiesener Mitschuld 100 %. Spurensicherung + Zeugen + Dashcam entscheidend.

Frachtschaden – wer trägt?

Transportversicherung des Frachtführers / Absenders.

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