Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Was reicht wann?
Beim Kfz-Schaden: Bis Bagatellgrenze (ca. 750 €) reicht ein Kostenvoranschlag, darüber Pflicht zum Gutachten.
Was ist der Unterschied?
Kostenvoranschlag = Werkstattangebot für Reparatur. Gutachten = unabhängiges Sachverständigenurteil zu Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg, Beweissicherung. Nur das Gutachten ist gerichtsfest.
- Rechtsgrundlage
- § 249 BGB · BVSK-Standard
- Kosten Geschädigte
- 0 € bei Haftpflicht
- Bearbeitungszeit
- 24–48 Stunden
Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung
Auf einen Blick
Kostenvoranschlag = Werkstattangebot für Reparatur. Gutachten = unabhängiges Sachverständigenurteil zu Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg, Beweissicherung. Nur das Gutachten ist gerichtsfest.
Auf einen Blick
Kostenvoranschlag = Werkstattangebot für Reparatur. Gutachten = unabhängiges Sachverständigenurteil zu Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg, Beweissicherung. Nur das Gutachten ist gerichtsfest.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied?
KV nur Reparaturkosten, Gutachten zusätzlich Wertminderung + Nutzungsausfall + Beweissicherung.
Wann reicht KV?
Bei Bagatellschäden bis ca. 750 €.
Wann Gutachten?
Ab 750 € Schaden oder bei strittiger Schuldlage.
Was zahlt Versicherung bei KV?
Nur Reparaturkosten, keine Wertminderung / Nutzungsausfall.
Können Sie ohne Gutachten klagen?
Ja, aber Beweisaufnahme komplizierter und teurer.
