Versicherung & Recht

Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Was reicht wann?

Beim Kfz-Schaden: Bis Bagatellgrenze (ca. 750 €) reicht ein Kostenvoranschlag, darüber Pflicht zum Gutachten.

Kurzantwort

Was ist der Unterschied?

Kostenvoranschlag = Werkstattangebot für Reparatur. Gutachten = unabhängiges Sachverständigenurteil zu Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg, Beweissicherung. Nur das Gutachten ist gerichtsfest.

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Kostenvoranschlag = Werkstattangebot für Reparatur. Gutachten = unabhängiges Sachverständigenurteil zu Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg, Beweissicherung. Nur das Gutachten ist gerichtsfest.

Auf einen Blick

Kostenvoranschlag = Werkstattangebot für Reparatur. Gutachten = unabhängiges Sachverständigenurteil zu Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg, Beweissicherung. Nur das Gutachten ist gerichtsfest.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied?

KV nur Reparaturkosten, Gutachten zusätzlich Wertminderung + Nutzungsausfall + Beweissicherung.

Wann reicht KV?

Bei Bagatellschäden bis ca. 750 €.

Wann Gutachten?

Ab 750 € Schaden oder bei strittiger Schuldlage.

Was zahlt Versicherung bei KV?

Nur Reparaturkosten, keine Wertminderung / Nutzungsausfall.

Können Sie ohne Gutachten klagen?

Ja, aber Beweisaufnahme komplizierter und teurer.

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