Versicherung & Recht
Gutachter der Versicherung ablehnen: Darf ich das?
Sie dürfen den Versicherungs-Gutachter immer ablehnen. Niemand kann Sie zwingen.
Auf einen Blick
Rechtsprechung BGH VI ZR 67/06: Geschädigter wählt frei. Versicherungs-Gutachter haben Interessenkollision – sie kalkulieren oft niedriger. Ablehnen + eigenen Gutachter beauftragen = Standard-Vorgehen.
Auf einen Blick
Rechtsprechung BGH VI ZR 67/06: Geschädigter wählt frei. Versicherungs-Gutachter haben Interessenkollision – sie kalkulieren oft niedriger. Ablehnen + eigenen Gutachter beauftragen = Standard-Vorgehen.
Häufige Fragen
Darf ich den Versicherungs-Gutachter ablehnen?
Ja, immer.
Was, wenn die Versicherung Druck macht?
Auf Ihr Wahlrecht verweisen (BGH VI ZR 67/06).
Welche Nachteile habe ich?
Keine – Ihr Gutachter wird ebenfalls von der Gegnerseite gezahlt.
Was, wenn schon Termin steht?
Absagen – mit Verweis auf Wahlrecht.
Wann lohnt sich Gegengutachten?
Wenn die Versicherung trotzdem kürzt.
