Versicherung & Recht

Gutachter der Versicherung ablehnen: Darf ich das?

Sie dürfen den Versicherungs-Gutachter immer ablehnen. Niemand kann Sie zwingen.

Auf einen Blick

Rechtsprechung BGH VI ZR 67/06: Geschädigter wählt frei. Versicherungs-Gutachter haben Interessenkollision – sie kalkulieren oft niedriger. Ablehnen + eigenen Gutachter beauftragen = Standard-Vorgehen.

Auf einen Blick

Rechtsprechung BGH VI ZR 67/06: Geschädigter wählt frei. Versicherungs-Gutachter haben Interessenkollision – sie kalkulieren oft niedriger. Ablehnen + eigenen Gutachter beauftragen = Standard-Vorgehen.

Häufige Fragen

Darf ich den Versicherungs-Gutachter ablehnen?

Ja, immer.

Was, wenn die Versicherung Druck macht?

Auf Ihr Wahlrecht verweisen (BGH VI ZR 67/06).

Welche Nachteile habe ich?

Keine – Ihr Gutachter wird ebenfalls von der Gegnerseite gezahlt.

Was, wenn schon Termin steht?

Absagen – mit Verweis auf Wahlrecht.

Wann lohnt sich Gegengutachten?

Wenn die Versicherung trotzdem kürzt.

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