Abrechnung & Geld

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur

Sie haben die Wahl: Reparatur in der Werkstatt oder fiktive Abrechnung – das Geld fließt aufs Konto, das Auto bleibt ggf. unrepariert. Bei unverschuldetem Unfall sehr beliebt.

Auf einen Blick

Fiktiv = auf Basis des Gutachtens, nicht der Werkstatt. Auszahlung netto (ohne MwSt., außer Sie reparieren tatsächlich und legen Rechnung vor). Anspruch besteht für Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall. Reparieren später trotzdem möglich.

Auf einen Blick

Fiktiv = auf Basis des Gutachtens, nicht der Werkstatt. Auszahlung netto (ohne MwSt., außer Sie reparieren tatsächlich und legen Rechnung vor). Anspruch besteht für Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall. Reparieren später trotzdem möglich.

Häufige Fragen

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Werkstattreparatur.

Wird MwSt. gezahlt?

Nein, bei fiktiver Abrechnung nur netto. Bei späterer Reparatur kann sie nachgefordert werden.

Auch Wertminderung?

Ja – wenn das Gutachten sie ausweist.

Auch Nutzungsausfall?

Ja – für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer.

Kann ich später trotzdem reparieren lassen?

Ja – Sie können MwSt. nachfordern, sofern Frist gewahrt.

Fiktive Abrechnung bei Totalschaden?

Nicht klassisch – beim Totalschaden ist es immer Wiederbeschaffungsaufwand.

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