Fahrerflucht – was tun? Folgen & Verhalten
Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB) – bis zu 3 Jahre Haft, Führerscheinentzug, Versicherungsregress bis 5.000 €.
Auf einen Blick
Als Verursacher: NIEMALS wegfahren. Bei nicht-erreichbarem Geschädigten Polizei rufen + Wartepflicht (30 Min.+). Als Geschädigter: Polizei, Zeugen, Spurensicherung. Bei Erfolglosigkeit Verkehrsopferhilfe e. V. (übernimmt nicht abgedeckte Sachschäden).
Auf einen Blick
Als Verursacher: NIEMALS wegfahren. Bei nicht-erreichbarem Geschädigten Polizei rufen + Wartepflicht (30 Min.+). Als Geschädigter: Polizei, Zeugen, Spurensicherung. Bei Erfolglosigkeit Verkehrsopferhilfe e. V. (übernimmt nicht abgedeckte Sachschäden).
Häufige Fragen
Was zählt als Fahrerflucht?
Verlassen des Unfallorts ohne Polizei/Geschädigten zu verständigen – auch nach Bagatellschaden.
Welche Strafe?
Geldstrafe bis Freiheitsstrafe 3 Jahre, Punkte, Führerschein-Entzug, Versicherungsregress.
Was tun als Geschädigter?
Polizei, Zeugen, Foto. Verkehrsopferhilfe greift bei unauffindbarem Verursacher.
Reicht ein Zettel?
Nein. Pflicht: Warten + Polizei verständigen.
Kann ich Selbstanzeige erstatten?
Innerhalb 24 h evtl. Strafmilderung (tätige Reue). Anwalt vorher konsultieren.
Zahlt meine Vollkasko bei Fahrerflucht?
Ja, aber Regress bis 5.000 € möglich.
