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Fahrerflucht – was tun? Folgen & Verhalten

Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB) – bis zu 3 Jahre Haft, Führerscheinentzug, Versicherungsregress bis 5.000 €.

Auf einen Blick

Als Verursacher: NIEMALS wegfahren. Bei nicht-erreichbarem Geschädigten Polizei rufen + Wartepflicht (30 Min.+). Als Geschädigter: Polizei, Zeugen, Spurensicherung. Bei Erfolglosigkeit Verkehrsopferhilfe e. V. (übernimmt nicht abgedeckte Sachschäden).

Auf einen Blick

Als Verursacher: NIEMALS wegfahren. Bei nicht-erreichbarem Geschädigten Polizei rufen + Wartepflicht (30 Min.+). Als Geschädigter: Polizei, Zeugen, Spurensicherung. Bei Erfolglosigkeit Verkehrsopferhilfe e. V. (übernimmt nicht abgedeckte Sachschäden).

Häufige Fragen

Was zählt als Fahrerflucht?

Verlassen des Unfallorts ohne Polizei/Geschädigten zu verständigen – auch nach Bagatellschaden.

Welche Strafe?

Geldstrafe bis Freiheitsstrafe 3 Jahre, Punkte, Führerschein-Entzug, Versicherungsregress.

Was tun als Geschädigter?

Polizei, Zeugen, Foto. Verkehrsopferhilfe greift bei unauffindbarem Verursacher.

Reicht ein Zettel?

Nein. Pflicht: Warten + Polizei verständigen.

Kann ich Selbstanzeige erstatten?

Innerhalb 24 h evtl. Strafmilderung (tätige Reue). Anwalt vorher konsultieren.

Zahlt meine Vollkasko bei Fahrerflucht?

Ja, aber Regress bis 5.000 € möglich.

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