Wild- und Tierunfälle

Auto gestohlen: Anzeige, Versicherung, Auszahlung

Beim Auto-Diebstahl zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert – aber nur, wenn alle Pflichten erfüllt sind (Schlüssel, Anzeige, Wartefrist).

Kurzantwort

Was zahlt die Teilkasko bei Diebstahl?

Pflicht: Polizei-Anzeige, alle Schlüssel + Papiere bei der Versicherung vorlegen. Teilkasko wartet 4 Wochen Such-Frist ab. Dann Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus SB. Wird das Auto später gefunden: Versicherung wird Eigentümer.

Rechtsgrundlage
§ 249 BGB · BVSK-Standard
Kosten Geschädigte
0 € bei Haftpflicht
Bearbeitungszeit
24–48 Stunden

Rechtsgrundlage / Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BVSK-Honorartabelle, DESAG-Zertifizierung

Auf einen Blick

Pflicht: Polizei-Anzeige, alle Schlüssel + Papiere bei der Versicherung vorlegen. Teilkasko wartet 4 Wochen Such-Frist ab. Dann Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus SB. Wird das Auto später gefunden: Versicherung wird Eigentümer.

Auf einen Blick

Pflicht: Polizei-Anzeige, alle Schlüssel + Papiere bei der Versicherung vorlegen. Teilkasko wartet 4 Wochen Such-Frist ab. Dann Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus SB. Wird das Auto später gefunden: Versicherung wird Eigentümer.

Häufige Fragen

Was zahlt die Teilkasko bei Diebstahl?

Wiederbeschaffungswert minus SB.

Wie lange dauert die Auszahlung?

4 Wochen Wartefrist + Bearbeitung – meist 6–8 Wochen.

Muss ich die Schlüssel vorlegen?

Ja, alle. Ohne ist Versicherung skeptisch (Innentäter?).

Was, wenn das Auto wiedergefunden wird?

Vor Auszahlung: Sie behalten es. Nach Auszahlung: Versicherung ist Eigentümer.

Ohne Anzeige Auszahlung?

Nein.

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