Auto gestohlen: Anzeige, Versicherung, Auszahlung
Beim Auto-Diebstahl zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert – aber nur, wenn alle Pflichten erfüllt sind (Schlüssel, Anzeige, Wartefrist).
Auf einen Blick
Pflicht: Polizei-Anzeige, alle Schlüssel + Papiere bei der Versicherung vorlegen. Teilkasko wartet 4 Wochen Such-Frist ab. Dann Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus SB. Wird das Auto später gefunden: Versicherung wird Eigentümer.
Auf einen Blick
Pflicht: Polizei-Anzeige, alle Schlüssel + Papiere bei der Versicherung vorlegen. Teilkasko wartet 4 Wochen Such-Frist ab. Dann Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus SB. Wird das Auto später gefunden: Versicherung wird Eigentümer.
Häufige Fragen
Was zahlt die Teilkasko bei Diebstahl?
Wiederbeschaffungswert minus SB.
Wie lange dauert die Auszahlung?
4 Wochen Wartefrist + Bearbeitung – meist 6–8 Wochen.
Muss ich die Schlüssel vorlegen?
Ja, alle. Ohne ist Versicherung skeptisch (Innentäter?).
Was, wenn das Auto wiedergefunden wird?
Vor Auszahlung: Sie behalten es. Nach Auszahlung: Versicherung ist Eigentümer.
Ohne Anzeige Auszahlung?
Nein.
