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Oldtimer03. März 20265 Min. Lesezeit

Oldtimer-Gutachten & H-Kennzeichen: Voraussetzungen 2026

Ab 30 Jahren und im Originalzustand kann Ihr Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden – das spart bares Geld.

Das H-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 KraftStG ist mehr als ein Liebhaberkennzeichen: Es senkt die Kfz-Steuer pauschal auf 191,73 € und ermöglicht günstige Oldtimer-Tarife in der Versicherung.

Voraussetzungen

  • Erstzulassung mindestens 30 Jahre her.
  • Originaler oder zeitgenössischer Zustand (Lack, Innenraum, Technik).
  • Zustandsnote 3 oder besser.
  • Vollständiges Gutachten nach § 23 StVZO durch einen anerkannten Sachverständigen.

Was wird geprüft?

Karosserie, Lackzustand, Motor, Bremsen, Originalität von Anbauteilen, Reifen (in vielen Fällen Reifenfreigabe nötig), Innenraum, Dokumentation/Historie.

Typische Kosten

Ein Oldtimer-Gutachten startet bei uns ab 249 € inkl. MwSt. – die ersparte Steuer und Versicherung amortisieren das meist im ersten Jahr.

Mehr Infos: Oldtimergutachten. Auch in Warendorf, Münster und Oelde.

Sie brauchen jetzt ein Gutachten?

Express-Termin meist binnen 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten – kostenfrei für Sie.

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